Ab dem 1. April 2016 müssen Motorräder der Kategorie A Beschränkt nur noch auf 35 Kilowatt gedrosselt werden. Dies ist eine Anpassung an die Führerschein-Klasse A2, welche in Europa eingeführt wurde. Sie erfolgt aus praktischen und juristischen Gründen. Die Motorradindustrie hat die Produktion auf Einstiegsmodelle mit 35 kW Leistung verlegt, weshalb auf dem Markt keine neuen 25-kW-Maschinen mehr angeboten werden. Dies benachteiligt schweizerische Motorradfahrende gegenüber jenen aus den Nachbarländern.
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